Kassenbonpflicht
Was hat die Kassensicherungsverordnung (gem. § 146a AO)
mit dem Eintrittskartenvertrieb zu tun?
Zu jedem Verkaufsvorgang ab dem Jahr 2020 über Tickets oder Gutscheine,
welche bar kassiert werden, ist es nun gem. Bundesfinanzministerium Vorschrift
- der Käufer erhält einen Barzahlungsbeleg als Kassenbon vom Verkäufer
- im Bar-Kassenjournal wird für den Betriebsprüfer des Finanzamts dieser
Barverkauf nachvollziehbar dokumentiert.
- Die Belegausgabepflicht ist auch papierlos als eBon möglich.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff) wurden ergänzt und alle Gewerbetreibende wie Vorverkaufsstellen an der Tageskasse oder Veranstalter an der Abendkasse
sind nun davon betroffen.
ProTicket bietet die Lösung in folgenden drei Varianten an:
- Der Kassenbon des Verkaufsvorgangs ist beleglos als eBon (umweltschonend) über den Scan eines gedruckten QR-Codes auf dem verkauften Ticket per Smartphone jederzeit vom Käufer abrufbar
- Kassenbon als Auftragskopf beim Ticketdruck auf Original-Papier
- Versand der Barzahlungsbestätigung per E-Mail mit PDF-Anhang
Mit dem ProTicket-System sind Sie auf der sicheren Seite.