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Mo., 15.03.21 ProTicket Innovationen / Optimal durch Corona

1. Das personalisierte Ticket / Besucherdaten – Erfassung und -Liste

2. Dynamische Ticketbuchungen durch automatische Sperrplatzvergabe

3. Weiterverkauf einer verlegten Veranstaltung

4. Organisation der Anträge auf Kartenrückgabe für Veranstaltungen, die Corona bedingt abgesagt oder verschoben werden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Hoffnung, in absehbarer Zeit vorsichtig wieder Veranstaltungen planen und tatsächlich durchführen zu können, möchten wir Sie, als Einrichter und Veranstalter im ProTicket-System, mit dieser E-Mail über bereits bekannte aber auch über neue Anpassungen und Änderungen in Verbindung mit den besonderen Anforderungen an das Ticketing dieser Zeit informieren.

 

1. Das personalisierte Ticket / Besucherdaten – Erfassung und -Liste

Die „Rückverfolgbarkeit“ in einfacher oder besonderer Form ist aktuell fester Bestandteil eines jeden Durchführungskonzepts, ebenso die Verfügbarkeit der „Liste der Personendaten aller Besucher “ zur eventuellen Verwendung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Hier legt der Veranstalter die Datenerfassung bei der Termineinrichtung in VGEN fest:

Bereits beim Ticketverkauf werden...

• … die Daten des Kartenkäufers unabhängig von der Anzahl der gekauften Tickets

• … die Daten des jeweiligen Veranstaltungsbesuchers für jede einzelne Eintrittskarte 

Damit entfällt die aufwendige Datenerfassung am Abend der Veranstaltung.

• Die im ProTicket-System bereits vorhandene „Liste der ausgegebenen Tickets / Barcodes“ pro Platz und Vorstellung ist nun um die erfassten Kundendaten erweitert und kann somit auf Verlangen der Gesundheitsbehörden als „Besucherliste mit Platzzuordnung“ ausgegeben werden.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier:

2.2.10 Ticket-Personalisierung

 

2. Dynamische Ticketbuchungen durch automatische Sperrplatzvergabe

Wesentlicher Bestandteil der Durchführungskonzepte für Veranstaltungen nach CoronaSchutzVerordnung ist die verbindliche Einhaltung der Abstandsregel.

Das Dilemma besteht darin, dass …

• … die Anzahl der gewünschten Eintrittskarten variabel (z. Bsp. 1, 3 oder 5 Besucher) ist.

• … der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen fremden Besucher / -Gruppen fest (z.Bsp. immer drei Plätze frei) ist.

Wie werden unverkäufliche Leerplätze vermieden, um eine optimale Auslastung zu gewährleisten?

In VGEN wird der Termin mit dem Saalplan in Maximal-Kapazität eingerichtet und die Anzahl erforderlicher „Sperrplätze“ festgelegt.

Für den korrekten Abstand der Reihen zueinander wird jede zweite Reihe gesperrt.

Den korrekten Abstand der Plätze nebeneinander organisiert das ProTicket-System durch einen besonderen Buchungsalgorithmus!

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier:

2.2.9 Automatische Buchung von Sperrplätzen

 

3. Weiterverkauf einer verlegten Veranstaltung

Wird ein Termin verlegt, sollte dieser Termin als Ersatztermin im ProTicket-System (VGEN) neu eingerichtet werden! Dies hat folgende Vorteile gegenüber einer normalen Terminverschiebung:

• Für den reibungslosen Weiterverkauf haben wir ein Tool entwickelt, womit alle Buchungen des abgesagten Termins 1:1 in den Ersatztermin übertragen werden können. Dadurch sind bereits verkaufte Plätze im Ersatztermin gesperrt. Kommt es jedoch auf Grund der Verlegung zu einer Ticketrückgabe, kann der damit frei gewordene Platz wieder verkauft werden.

 

Der wesentliche Vorteil für den Veranstalter lautet:

• ProTicket rechnet bei vorhandenem Ersatztermin den abgesagten Ursprungstermin gegenüber dem Veranstalter vollständig ab und zahlt die Erlöse dafür aus. Damit hat der Veranstalter sofort liquide Mittel, um Rückerstattungsansprüche seiner Besucher / Karteninhaber bedienen zu können.

• Mit Einrichtung des Ersatztermins kann der Vorverkauf ohne Unterbrechung weitergehen. Alle Tickets werden sofort mit den neuen Termin-Daten des Ersatztermins bedruckt und sind somit bei Durchführung des Ersatztermins nicht mehr zur Rückgabe berechtigt.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier:

2.3.5 Zeitgleiche Kartenrückabwicklung und Weiterverkauf von verlegten Veranstaltungen

 

4. Organisation der Anträge auf Kartenrückgabe für Veranstaltungen, die Corona bedingt abgesagt oder verschoben werden

Die Menge der verlegten und abgesagten Termine ist inzwischen sehr groß. Auf Grund der anhaltend unsicheren Situation werden wir auch weiterhin die Karteninhaber abgesagter oder verlegter Vorstellungen an die Veranstalter verweisen.

Erstattungen von Eintrittskarten aus Corona bedingten Absagen und Verlegungen werden ausschließlich durch den Veranstalter direkt mit dem Karteninhaber abgewickelt! 

-> Für eine übersichtliche Darstellung aller Erstattungsvorgänge stellen wir im ProTicket-System eine Routine bereit, die Sie direkt mit Ihren Kunden zusammenbringt, ohne dass Sie permanent für Ihre Kunden erreichbar sein müssen!

Dem Karteninhaber steht unter www.proticket.de/kartenrueckgabe ein Online-Formular zur Verfügung, in dem der Karteninhaber alle für die Rückabwicklung notwendigen Daten einträgt und die Rückabwicklung in Gang setzt.

Der Veranstalter erhält im ProTicket-Geschäftskundenbereich unter V Einstellungen / Verwaltung -> Anträge auf Kartenrückgabe für all seine im ProTicket-System angelegten, verschobenen und abgesagten Vorstellungen alle durch die Karteninhaber beantragten Vorgänge angezeigt.

In diesem Bereich hat der Veranstalter Übersicht über Bearbeitung und Erledigung der zurückgesandten Eintrittskarten und den damit verbunden Vorgängen. Ebenfalls erhält der Veranstalter in diesem Bereich Informationen über die Erstattungen sowohl in Summe als auch pro Veranstaltung und kann diese für den Ausweis seiner „Ausfallkosten“ verwenden.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier:

2.3.4 Anträge auf Kartenrückgabe mit dem ProTicket – System verwalten

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Veranstaltungen und stehen Ihnen ausgeruht und voller Tatendrang mit unserem Know-how im Ticketing gern zur Verfügung.

 

Do., 16.07.20 Besucherregistrierungsformular und Kartenvorverkauf

Deutschland befindet sich weiter in einer Phase der Lockerung von Beschränkungen.
Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in allen 16 Bundesländern macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich.
Nachfolgend möchten wir Sie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und deren Unterstützung innerhalb des ProTicket-Systems hinweisen, die im Zusammenhang mit den allgemeinen Lockerungen der Coronaschutzverordnung seit Mitte Juni nun auch endlich im Kultur- und Veranstaltungs-Sektor Einzug halten. Bitte beachten Sie, dass sich diese Verordnungen für die einzelnen Bundesländer unterschiedlich regelmäßig aktualisieren.
Quelle: https://www.promedianews.de/


Beispielhaft für das Land Nordrhein-Westfalen hier der Link zur aktuell gültigen Fassung ab dem 15.07.2020: CoronaSchVO NRW


Im Vordergrund steht die Erfassung der Kontaktdaten der Veranstaltungsbesucher zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten.
Die daraus resultierende Erfassung der Kontaktdaten der Personen, die tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen, bleibt damit in der Verantwortung der Veranstalter.
Mit folgenden Tools wird dieses bereits beim Ticket-(Vor-)Verkauf im ProTicket-System unterstützt:

1) Online Bestellung / Internet (durch Endkunden):
Auf der Startseite www.proticket.de unter „Services“ finden Sie den Link zum Formular "Besucherregistrierung".
In der E-Mail mit der Auftragsbestätigung und in der Versendung der Print@Home-Tickets ist das Formular "Besucherregistrierung" zum Ausdrucken als Anlage enthalten.

2) lokaler Vorverkauf oder telefonische Auftragsannahme im Ticketmanager (durch Veranstalter und Vorverkaufsstellen):
Erfassen Sie bereits im Vorverkauf die Kontaktdaten des Kartenkäufers! -
Für Sie als Veranstalter haben wir die Kundendatenerfassung bereits beim Kauf fest voreingestellt. Mit jedem Ticketdruck ist es erforderlich, die Kartenkäuferdaten aufzunehmen, um die Tickets drucken zu können.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, kurzfristige Änderungen im geplanten Programm (durch kurzfristigen Veränderung der COVID19-Schutzverordnungen) gezielt zu kommunizieren.
Nach der Auftragsanlage im Ticketmanager finden Sie unter dem Karteireiter „Auftragsdaten“ die Spaltenüberschrift „Weiteres“ und darunter das "Besucherregistrierungsformular".
Bitte drucken Sie dieses Formular bei jedem Ticketverkauf entsprechend der Menge der verkauften Tickets aus und übergeben es zusammen mit den Eintrittskarten an den Kartenkäufer.

3) Tages- oder Abendkasse:
Der Veranstalter sollte an der Tages- oder Abendkasse für Kunden, die kein ausgefülltes Formular vorzeigen können, Blanko - Besucherregistrierungsformulare für die Erfassung der Kontaktdaten bereit halten.
Die Druckvorlagen finden Sie HIER oder im B2B-Bereich / Ticketmanager unter dem Karteireiter „Auftragsdaten“, die Spaltenüberschrift „Weiteres“ und darunter das "Besucherregistrierungsformular".
Als Veranstalter bitten wir Sie, Ihre Kunden bereits mit entsprechenden Hinweisen in Ihren Veröffentlichungen zur Veranstaltung auf diese besonderen Maßnahmen und deren Umsetzung (mit dem ProTicket-System) zu informieren.
Als Vorverkaufsstelle bitten wir Sie, sowohl die Erfassung der Kaufkunden-Kontaktdaten wie auch die Ausgabe der Formularblätter in den Verkaufsablauf einzubinden.

 

 

Do., 07.05.20 NRW-Plan für das Coronavirus: Kultur-Angebote

Stufe 1 (Ist-Zustand)

Museen, Kunstausstellungen und Galerien wieder geöffnet, wenn unter anderem geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts pp. gewährleistet sind;

Schlösser, Burgen und Gedenkstätten unter den gleichen Voraussetzungen wieder geöffnet;

Einzelunterricht in Musikschulen zulässig, erweiterte Abstandsregeln bei atmungsaktiven Fächern;

Probenbetrieb in Kultureinrichtungen unter Hygiene- und Schutzauflagen zulässig, getrennte Probenformate und erweiterte Abstandsregeln bei Chören und Orchestern

Stufe 2 (Zieldatum 11. Mai 2020)

kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig oder mit strengen Vorgaben zu Mindestabständen, Mund-Nase-Bedeckung etc. mit einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden zulässig;

Teilöffnung der Musikschulen für ausgewählte Formate (Kleingruppen, Ensembles mit maximal 6 Teilnehmer/innen), bei Einhaltung der zum Teil erweiterten Abstandsregeln;

Probenbetrieb in Kultureinrichtungen unter Schutzauflagen zulässig, erweiterte Abstandsregeln bei Chören und Orchestern.

Stufe 3 (Zieldatum 30. Mai 2020)

Theater, Opern, Konzerthäuser, aber auch Kinos ist die Öffnung zu ermöglichen, sofern auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern gewährleistet und der Einlass wie auch das Verlassen unter Beachtung eines Zutrittskonzeptes gestaltet werden können

- der Zutritt ist derart zu limitieren, dass zwischenhaushaltsfremden Besuchern jeweils zwei Sitzplätze freizuhalten sind;

- der verstärkte Einsatz von Ordnern ist vorzusehen, durch deren Wirken Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich verhindert werden;

- ferner sind Vorkehrungen zum Schutz der im Bühnenbereich tätigen Personen zu treffen.

Erweiterung der Angebote der Musikschulen auf größere Ensembles, Aufnahme der außerschulischen Kooperationsprojekte entsprechend der Regelungen des Schulministeriums;

Probenbetrieb in Kultureinrichtungen unter Schutzauflagen zulässig;

Die Stufe 3 ist bezogen auf die Kulturangebote der großen Theater, Opern und Konzerthäuser nicht vor dem 1. September 2020 realistisch, also mit dem Beginn der nächsten Spielzeit.

Stufe 4

keine Einschränkungen mehr (verminderte Abstands-, Zugangs- und Hygieneregeln).

Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/massvoller-stufenplan  

 

Mi., 29.04.2020

Anlage eines Ersatztermins für den Weiterverkauf einer verlegten Veranstaltung

ProTicket rechnet mit dem Veranstalter alle abgesagt / verlegten Termine so ab, als hätten sie stattgefunden. Der Veranstalter erhält dadurch die Erlöse des verlegten (Ursprungs -)Termins sofort ausgezahlt und erhält Liquidität für die Bearbeitung der Anträge auf Rückabwicklung.

Damit der (Ersatz -)Termin sofort mit seinen Restplätzen weiter verkauft werden kann, muss der (Ersatz -)Termin über VGEN mit identischen Daten neu eingerichtet werden. Außerdem muss der Ersatz-Termin in den Buchungszustand des abgesagt / verlegten Ursprungs - Termins versetzt werden.

Im Ergebnis muss die Anzahl der Aufträge-, der gebuchten / gedruckten und der freien Plätze im Ursprungs - und im Ersatz - Termin identisch sein!

Dafür sind folgende Schritte notwendig:

- sofort nach der Übertragung des Ersatztermins in den B2B - Bereich müssen Sie als Veranstalter alle Buchungen des Ursprungs - Termins 1:1 in den Ersatz - Termin übertragen.

- Löschen aller eventuellen durch das System angelegten Sperrungen im Ersatz - Termin (100 % freie Plätze im Saalplan)

- Anlegen aller Rabatte und Ermäßigungen im Ersatz - Termin wie im Ursprungs - Termin

- Buchen aller Aufträge für Sperrungen wie z. Bsp. Mixer - Plätze u. Feuerwache aber auch Sperrungen für fremde Kontingente oder Hartkartenverkäufer. Hierfür verwenden Sie die identischen Rabattnamen wie im Ursprungs – Termin.

- Das betrifft ebenso alle Aufträge für Endkunden, die bereits gedruckt wurden oder als ungedruckte Reservierung Plätze im Saalplan belegen – Diese sperren Sie Auftrag für Auftrag inkl. der Kundendaten (falls vorhanden / ProTicket – Lieferkunden – Nr.) mit den neuen unentgeltlichen Sperr-Rabatten, die wir wie folgt benannt haben: „gedruckte Vortermin“ und „reservierte Vortermin“.

- „gedruckte Vortermin“ sind Plätze für die bereits Eintrittskarten in Umlauf sind. Diese Plätze behalten ihre Gültigkeit im Ersatztermin. Die dafür erhaltenen Erlöse sind im Ursprungs - Termin bereits an den Veranstalter ausgezahlt. Werden im Zeitraum bis zum Ersatz - Termin diese Plätze im Ursprungs - Termin zurück genommen, müssen sie für den Wiederverkauf im Ersatz-Termin freigeschaltet werden (aus den Sperraufträgen annullieren).

- „reservierte Vortermin“ sind gesperrte Plätze im Ersatz - Termin, die im Ursprungs - Termin noch nicht gedruckt, aber für einen Kunden reserviert wurden. Hier muss geklärt werden, ob die Reservierung im Ersatz - Termin weiterbestehen soll.
   Wenn ja, dann muss die Sperrung im Ersatz - Termin in eine Reservierung mit einem druckbaren entgeltlichen Rabatt (z. B. „Normal“ oder „ermäßigt“) geändert werden.
   Werden die Plätze nicht mehr benötigt, müssen sie für den Wiederverkauf freigeschaltet werden (aus dem Sperrauftrag annullieren).

Um Fehler zu vermeiden, sollten die Auftrags-Nrn. des Ursprungs – Termins im Auftrag des Ersatz – Termins in Auftragsdaten / Anmerkungen eingetragen werden (und umgekehrt). 

 Erst dann kann der Verkauf der Eintrittskarten für den Ersatz-Termin freigegeben werden.

 

 

Di., 28.04.2020

Antrag auf Kartenrückgabe bei verlegten oder abgesagten Veranstaltungen

Die einheitliche und automatisierte Erfassung von Rückgabeanträgen spart in erster Line Zeit und stellt die für die Weiterverarbeitung notwendigen Daten im System bereit.

Wenn der Karteninhaber den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann oder möchte, hat er folgende Möglichkeit:

Unter www.proticket.de/Kartenrueckgabe kann der Karteninhaber selbständig die Rückgabe seiner Eintrittskarten beantragen.

Dieses Formular ist auch über die Internetseite www.proticket.de, rechts unten unter dem Menüpunkt „Services“ unter dem Button „Kartenrückgabe“ aufzurufen.

In diesem Formular werden folgende Daten eingegeben und für die spätere Weiterbearbeitung gespeichert:
- Auftragsnummer
o Diese befindet sich rechts oben auf der Original ProTicket-Eintrittskarte /dem Print@Home Ticket.
- Barcodes/s der im Auftrag enthaltenen Eintrittskarten
o Je Eintrittskarte wählt der Kunde ob er die Tickets bevorzugt gegen Auszahlung, Gutschein oder als Spende für den Veranstalter zurückgeben möchte. Der Veranstalter allein entscheidet, ob er Gutscheine ausgibt.
o Es müssen alle Eintrittskarten, auch die, die der Karteninhaber als
Spende nicht erstattet haben möchte, BEANTRAGT und auch EINGEREICHT werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Plätze in der Ersatzveranstaltung
wieder verkauft werden können ohne doppelt belegt werden zu können.
- Personen-, Adress-, Kontakt- und Bankdaten
- Zusätzlich steht dem Antragsteller ein Anmerkungsfeld mit 500 Zeichen Freitext zur Verfügung.

Wenn alle erforderlichen Daten korrekt eingegeben wurden und der Button „Antrag auf Rückerstattung absenden“ angeklickt wurde, erhält der Karteninhaber die Meldung „Anfrage wurde erfolgreich übertragen“. Bei Fehleingaben wird der Kunde darauf hingewiesen.

Nun wird eine Eingangs-Bestätigungsmail an den Kunden versandt. Dem Kunden wird mitgeteilt, dass sein Antrag auf Kartenrückgabe eingegangen ist und er wird aufgefordert, die Originaltickets mit Verwendung des in der E-Mail befindlichen Deckblattes an die mit der Rückabwicklung beauftragte Stelle zu senden.
Der Karteninhaber sendet Ihnen als Veranstalter oder dem externen beauftragten Dienstleister die Tickets der ersten abgesagten oder verlegten Vorstellung postalisch
zu (bei Print@Home Tickets per E-Mail).

Zum Deckblatt werden die aufgeführten Original-Tickets sortiert beigefügt, die vom Kunden eingegebenen Informationen, sowie die gewünschte Art der Erstattung. Für die Rückabwicklung zuständige Anschrift wurden alle Deckblätter mit dem Zusatz zu Händen „Kundenservice“ ausgewiesen. Dieser wurde so allgemein gehalten, damit
für Außenstehende nicht ersichtlich ist, was sich im Brief befindet.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach Eingang der Eintrittskarten der Kundenantrag kurzfristig weiter bearbeitet wird. Anschließend wird dieser Vorgang
von Ihnen als Veranstalter oder von Ihrem Beauftragten in den nächsten Wochen (alternativ: schnellst möglichst jedoch nicht vor dem ursprünglichen Vorstellungstermin) bearbeitet werden.

Sie als Veranstalter
- finden die Kunden Anträge im B2B-Bereich unter "V Einstellungen / Verwaltung -> Bericht über Anträge auf Kartenrückgabe"
- sehen den Status der über proticket.de/Kartenrueckgabe eingegebenen Kundenanträge; z. Bsp. erwarteter Posteingang
- gelangen durch Anklicken der Auftrags-Nr. direkt in den Auftrag im Ticketmanager
- können eigene Anträge zusätzlich in diesen Bericht aufnehmen
- können diesen Bericht über CSV z. Bsp. nach Excel exportieren

WICHTIG:
Alle für die Rücknahme eingereichten Eintrittskarten mit allen dazugehörigen Daten müssen für eine einheitliche Weiterverarbeitung im ProTicket-System vollständig über diese/n Antrag(Endkunden)/Eingabemaske(Veranstalter) erfasst werden.



Do., 16.04.2020 12:00 Uhr

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden Maßnahmen).

9. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

19. … Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) von Mittwoch, 15. April 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-15-april-2020-1744228
Bitte beachten Sie im Folgenden die noch ausstehenden Erlasse Ihrer zuständigen Landesregierung.

 

 

16.03.2020 11:00 Uhr

Information für Veranstalter (in NRW)
Landesregierung beschließt am 15.03.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie

Einstellung von allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten.

Betroffen sind nun auch alle Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Veranstalter|innen, tätig in NRW,
auf Grund der per Erlass nun eindeutigen Regelung zur NICHT-Durchführung Ihrer Veranstaltungen in NRW, bitten wir Sie, Ihre bis vorerst 19.04.2020 im ProTicket-System eingerichteten Veranstaltungen, soweit noch nicht bereits durch Sie veranlasst, sofort mit einer entsprechenden Anmerkung zu BLOCKEN und uns dies per E-Mail an info@proticket.de mitzuteilen.
Alle Veranstalter sind für Ihre Veröffentlichungen im ProTicket-System selbst verantwortlich. Wir bitten Sie darum, die für Sie und Ihre Bundesländer gültigen Vorschriften entsprechend umzusetzen.
Beispiel für die Bundeshauptstadt Berlin:
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/aktuelles/2020/maerz/rv-corona-20200314-endg.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel.: 0231-5 891 892 zur Verfügung.

Link zum Erlass des MAGS-NRW:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_kontakt_reduzierende_massnahmen.pdf


13.03.2020 16:00 Uhr

Wichtiger Hinweis für Veranstalter

Absage- und Verlegungshinweise senden Sie bitte SOFORT nach bekanntwerden per E-Mail an info@proticket.de.

ProTicket veröffentlicht Ihre Informationen umgehend unter www.proticket.de direkt an den betroffenen Terminen.

Damit haben Ihre Kunden die Möglichkeit, sich auch kurzfristig vorab zu informieren und vermeiden zum Beispiel eine unnütze Anreise.

Abgesagte / verschobene Vorstellungen setzen Sie bitte auf GEBLOCKT (nicht Gesperrt) und ergänzen eine kurze Vorstellungs-Anmerkung.

 

Hinweis zu eventuell anstehenden Rückabwicklungen / Erstattungen von Eintrittskarten:

ProTicket wird jede Vorstellung gegenüber dem Veranstalter endabrechen. Der Veranstalter allein organisiert den Umgang mit Kunden abgesagter / verschobener Veranstaltungen und deren Eintrittskarten.

Warum wickelt der örtlich rechtliche Veranstalter die von der Corona-Problematik ausgefallenen / verlegten Veranstaltungen selbst ab?

Die Abwicklung der Veranstaltungs-Absage durch den Veranstalter selbst, ist für ihn insofern von großem Vorteil, da er die Option hat, das Geld nicht gleich auszahlen zu müssen. Dies wäre für den Veranstalter nämlich die schlechteste Option, da die Veranstalter eigenen Umsatzerlöse in dem Fall sofort verloren sind.

Aufgabe des Veranstalters ist es, sich um seine Kunden zu kümmern.

Mit dieser Regelung hat der Veranstalter alle Möglichkeiten mit dem Kunden eine kulante Lösung zu finden.

In seiner Argumentation kann der Veranstalter seine Kunden direkt auf die für ihn bessere Option lenken, wie z. B. 

   - dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten

   - der Kunde die Möglichkeit hat, seine Eintrittskarten im Tausch gegen eine
     andere Veranstaltung einzulösen

   - dem Kunden ein Gutschein vergeben wird

   - der Kunde seine Tickets als Spende deklarieren kann

Weitere externe Informationen

https://www.haerting.de/neuigkeit/absage-von-veranstaltungen-wegen-des-corona-virus-was-bedeutet-das-fuer-die-veranstalter
https://wesaveyourcopyrights.com/2020/03/veranstalter-in-not-rechtstipps-fuer-veranstalter-zur-absage-von-veranstaltungen-wegen-des-coronavirus/

 

12.03.2020 15:00 Uhr

Informationen für Karteninhaber abgesagter Vorstellungen:

Für den Umgang mit der Vorstellungsabsage ist der örtlich rechtliche Veranstalter der erste Ansprechpartner für die Karteninhaber.
Den örtlich rechtlichen Veranstalter finden Sie auf Ihrer ProTicket-Eintrittskarte (über der Beginn-Uhrzeit der orange blauen Eintrittskarte) oder auf Ihrem Print-at-Home Ticket (unten links über dem Barcode) und im ProTicket-Shop im ersten Buchungsschritt zur Vorstellung, wenn der Termin heute oder in der Zukunft liegt (Desktop-Variante in Zeile 5; Mobile-Shop unter der Veranstaltungsbeschreibung).
Ein abgesagter Termin kann auf einen späteren Termin verschoben oder ersatzlos abgesagt werden.

Im Fall einer Verschiebung auf einen späteren Termin behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit oder können kostenfrei gegen Eintrittskarten für den Ersatztermin getauscht werden.
Kann der Vorstellungsbesucher den Ersatztermin nicht wahrnehmen, hat er die Möglichkeit seine Eintrittskarte an den Veranstalter zurückzugeben. Das gilt auch für die ersatzlos abgesagte Vorstellung.

Darüber hinaus kann der Veranstalter dem Karteninhaber den Tausch der Eintrittskarte gegen einen Gutschein für eine beliebig andere Vorstellung des Veranstalters anbieten.

Ebenso darf der Karteninhaber auf jegliche Ersatzansprüche verzichten und den gezahlten Kartenwert dem Veranstalter überlassen – z. B. wenn die Erlöse der Vorstellung einem guten Zweck dienen sollten.

Wenn die vorgenannten Möglichkeiten nicht zutreffen sollten, erfolgt die Ticket-Rückgabe und Rückabwicklung von Eintrittskarten für ausgefallene Vorstellungen
ausschließlich direkt durch den örtlich rechtlichen Veranstalter ( oder dessen beauftragte Agentur ) an den Karteninhaber.

Der Karteninhaber behält für sich eine Kopie der Eintrittskarten und sendet dem örtlich rechtlichen Veranstalter ( oder dessen beauftragte Agentur )
die Eintrittskarten im Original im sicheren Brief (Einschreiben) zu.
Dazu notiert der Karteninhaber auf der Rückseite der ersten Eintrittskarte seine Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC) und seine
Kontaktdaten (Anrede, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Handynummer, Festnetznummer) und
tackert die anderen zu erstattenden Tickets mit derselben Auftragsnummer der gleichen Vorstellung zu einem Vorgang zusammen.

Der Veranstalter leistet innerhalb seiner rechtlichen Verpflichtung die Rückerstattung (i. d. R. der aufgedruckte Kartenwert inkl. Gebühren)
an den angegebenen Karteninhaber auf die ihm bekanntgegebene Bankverbindung unbar per Überweisung.
Es erfolgt keine Rückabwicklung über die Vorverkaufsstellen und keine Rückabwicklung über ProTicket.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ProTicket-Team

 

11.03.2020 17:00 Uhr

„Aktuelle Information zur Situation in NRW“

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200310_erlass_grossveranstaltungen.pdf

ProTicket: Veranstaltungsabsagen / COVID-19

Informationen an den Veranstalter:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der aktuellen, sich ständig überholenden und in ihrer Entwicklung nicht absehbaren Situation rund um „COVID-19“(Corona Virus) möchten wir Sie hiermit informieren:
Sollte es in Ihrem Programm zu Absagen von Veranstaltungen kommen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Sie setzen den Termin im Geschäftskundenbereich > V Einstellungen/Verwaltung > Veranstaltungsverwaltung > Vorstellungen verwalten auf „GEBLOCKT“ – damit bleibt der Termin ab sofort sichtbar, ist aber nicht mehr buchbar
2. In der ersten Spalte „Vorstellungs-Anmerkungen bearbeiten“ tragen Sie den Grund der Blockung ein (z. B.: ABSAGE – Informationen unter www.proticket.de/informationen-zu-covid-19-coronavirus/ )
Bitte nennen Sie an dieser Stelle einen erreichbaren Informationskontakt für die Karteninhaber.
3. Teilen Sie uns unverzüglich per E-Mail an info@proticket.de die Absage mit! – Wir werden diese Information unverzüglich im System verarbeiten.

Die Rückgabe und Rückerstattung von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich direkt durch den örtlich rechtlichen Veranstalter an den Karteninhaber. Das gilt sowohl für ersatzlos abgesagte wie auch auf einen Folgetermin verschobene Vorstellungen.

Bitte beachten Sie, dass keine Stornierungen, Rückbuchungen und / oder Annullierungen in der abgesagten Vorstellung vorgenommen werden!
ProTicket erstellt über jede Vorstellung eine Endabrechnung und kehrt die Erlöse aus dem externen Ticketverkauf über das ProTicket-System an den Veranstalter aus.
Unabhängig davon, ob der Termin stattgefunden hat oder nicht.

Alternative zur ersatzlosen Absage:
Sollten Sie den ursprünglich angesetzten Termin VERSCHIEBEN, richten Sie den Ersatztermin in ProTicket-VGEN neu ein. Die Menge (und Plätze) der bereits verkauften Eintrittskarten (die ihre Gültigkeit behalten) müssen in der neuen Vorstellung von Ihnen gesperrt werden.
Die für den Ausfalltermin zurückgegebenen Karten, die im Ersatztermin vorerst gesperrt sind, sollten nach Rückerstattung für den weiteren Verkauf wieder freigegeben werden.

Für die Rückabwicklung gegenüber den Karteninhabern empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Der Karteninhaber selbst behält für sich eine Kopie der Eintrittskarten und wird Ihnen - dem örtlich rechtlichen Veranstalter - die Eintrittskarten im Original im sicheren Brief (Einschreiben) inkl. seiner Bankverbindung zusenden.
Sie als Veranstalter leisten innerhalb Ihrer rechtlichen Verpflichtung die Rückerstattung (in der Regel der aufgedruckte Kartenwert) an den Karteninhaber auf die Ihnen bekanntgegebene Bankverbindung.
Keine Rückabwicklung über die Vorverkaufsstellen. Keine Rückabwicklung über ProTicket.

 

Vorverkaufsstellen-Information per B2B-Info-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der aktuellen, sich ständig überholenden und in ihrer Entwicklung nicht absehbaren Situation rund um „COVID-19“  möchten wir Sie wie folgt informieren:

Die Rückgabe und Rückabwicklung von Eintrittskarten für ausgefallene Veranstaltungen erfolgt ausschließlich direkt durch den Karteninhaber mit dem örtlich rechtlichen Veranstalter.

Dieser ist auf jeder Eintrittskarte im Klartext (über der Beginn-Uhrzeit) genannt.

Das bedeutet im Kehrschluss, dass Sie als ProTicket-Vorverkaufsstelle ab sofort keine direkte Auszahlung am Karteninhaber vornehmen. ProTicket wird  keine Auszahlung / Rückabwicklung an die Vorverkaufsstellen leisten!

Der Karteninhaber selbst behält für sich eine Kopie der Eintrittskarten und wird dem örtlich rechtlichen Veranstalter die Eintrittskarten im Original im sicheren Brief (Einschreiben) inkl. seiner Bankverbindung zusenden.
Der Veranstalter leistet innerhalb seiner rechtlichen Verpflichtung die Rückerstattung (i. d. R. der aufgedruckte Kartenwert) an den Karteninhaber auf die ihm bekanntgegebene Bankverbindung.

Keine Rückabwicklung über die Vorverkaufsstellen. Keine Rückabwicklung über ProTicket.

Bei allgemeinen Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter E-Mail: info@proticket.de oder in dringenden Fällen unter Tel.: 0231 – 5 891 892 zur Verfügung.

Bei allen Fragen zum ProTicket-System
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Geschäftskunden-Hotline: 0231 - 5 891 892