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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betriebsordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter und Vorverkaufsstellen

I Allgemeines

§ 1 Die ProTicket GmbH & Co. KG wird im Folgenden als ProTicket bezeichnet. Als Endkunden werden die Käufer von Tickets benannt. Unter Direktkunden/Geschäftskunden versteht man die angebundenen Veranstalter und Vorverkaufsstellen von ProTicket.

§ 2 Diese Betriebsordnung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Internet unter ProTicket.info in der HTML-Version unter dem Punkt „Das System/ AGB´s“ zu finden. ProTicket behält sich eine jederzeitige Änderung dieser Betriebsordnung (AGB) vor.

§ 3 Änderungen werden gemäß § 82 bekannt gegeben. In diesbezüglichen E-Mails kann dabei für den Wortlaut der neuen Betriebsordnung auf eine Web-Page auf der Website von ProTicket verwiesen werden.

§ 4 Änderungen werden mit einer Frist von 4 Wochen gültig, innerhalb dieser Frist haben Direktkunden, die mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sind, auch für längerfristige Verträge ein Sonderkündigungsrecht. Für Entgelte, die für längere Zeiträume gelten, gilt sinngemäß § 21.

§ 5 Diese Betriebsordnung ist Bestandteil eines jeden Vertrages über den Leistungsbezug von ProTicket. Diese Betriebsordnung legt sowohl für ProTicket als Anbieter von Internet-Diensten, als auch für Direktkunden nach § 6 und andere Nutzer dieser Dienste nach § 7, grundsätzliche Rechte und Pflichten fest. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

§ 6 Direktkunden / Geschäftskunden im Sinne dieser Betriebsordnung sind die Veranstalter und Vorverkaufsstellen von ProTicket sowie sonstige direkte Kunden wie Spielstätten von ProTicket.

§ 7 Nutzer im Sinne dieser Betriebsordnung sind sowohl Direktkunden, die Leistungen der ProTicket-Server nutzen, als auch Sonstige, denen Zugang zu Servern von ProTicket ermöglicht wird.

§ 8 Endkunden im Sinne dieser Betriebsordnung sind Nutzer, welche nicht zugleich auch Direktkunden oder Geschäftskunden von ProTicket sind.

§ 9 Ist in dieser Betriebsordnung von schriftlichen Nachrichten die Rede, dann kann dies, soweit die Schriftform nicht anderweitig vorgeschrieben oder erforderlich ist, im Rahmen einer etwaigen gesetzlichen Schriftformerfordernis, auch in Form einer signierten E-Mail erfolgen, die entweder über ein anerkanntes Trust Center oder über einen bei ProTicket hinterlegten Public Key überprüfbar ist. Der Nachweis der Zustellung obliegt in jedem Fall dem Absender. ProTicket bestätigt zu diesem Zweck den Zugang jeder schriftlichen Nachricht per signierter E-Mail.

II Direktkunden, Endkunden und Nutzer

§ 10 ProTicket ist auf der Grundlage dieser Betriebsordnung bereit, Internetdienste inkl. der mit diesen in Zusammenhang stehenden Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem ProTicket-System selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Direktkunden) zusteht.

§ 11 Für diese Endkunden und Nutzer ist der Direktkunde, über den der Zugang vermittelt wurde, ProTicket gegenüber voll verantwortlich. Der Direktkunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von ProTicket. Er hat seine Endkunden und tatsächlichen Nutzer vertraglich im erforderlichen Umfang auf diese Betriebsordnung sowie sonstiger Zusatzvereinbarungen zur Einhaltung und Mitwirkung zu verpflichten, soweit diese für den Direktkunden, den Endkunden oder ProTicket zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig sind. Der Direktkunde ersetzt ProTicket alle Schäden und stellt ProTicket von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

§ 12 In allen Fällen, in denen der Direktkunde die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung seiner Stammdaten oder Domain eines Endkunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Daten eines Endkunden verlangt, hat der Direktkunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. ProTicket kann in diesem Fall die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt ProTicket auf Weisung des Direktkunden an Änderungen von Stammdaten mit, so ist der Direktkunde verpflichtet, ProTicket von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen ProTicket erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen ProTicket Änderungen von Stammdaten eines Endkunden bewirkt, zu denen ProTicket gegenüber dem Direktkunden berechtigt ist.

§ 13 Die Direktkunden und sonstigen Nutzer verpflichten sich, für ihre geschäftsmäßigen Angebote über die von ProTicket bereitgestellten Dienste ihren Namen und ihre Anschrift, sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung, u. a. nach § 6 TDG).

III Leistungsumfang und Entgelte

§ 14 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils gültigen Tarif.

§ 15 Der Nutzer hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer begrenzten Anzahl von IP- Adressen und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Nutzer zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind. Die Vergabe von IP-Nummern erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen des jeweils zuständigen Registrars.

§ 16 Grundsätzlich werden nur elektronische Rechnungen ausgestellt, zusätzlich eine Jahresabrechnung. Schriftliche Monats- oder Einzelrechnungen können kostenlos von den Direktkunden selbständig über das System erstellt werden.

§ 17 ProTicket behält sich eine Änderung der Tarife vor, Änderungen werden mit einer Frist von 3 Monaten endgültig. Innerhalb dieser Frist haben Direktkunden ein Sonderkündigungsrecht. ProTicket legt es den Direktkunden nahe, dieses Sonderkündigungsrecht an ihre Endkunden weiterzugeben. Jede Änderung des Tarifs und des Leistungsumfangs wird gemäß § 82 bekannt gegeben.

§ 18 Der Direktkunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Direktkunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Direktkunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

IV Vertragsbeginn, Vertragsende und Tarifwechsel


§ 19 Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Direktkunden vorausgesetzt, beginnt ProTicket i.d.R. mit bestellten Leistungen unmittelbar bzw. mit dem in der Bestellung angegebenen Datum.

§ 20 Das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen ProTicket und dem Direktkunden entsteht am Tag der Mitteilung der Zugangsdaten oder ggf. bei der ersten eingerichteten Vorstellung. Dieser Tag stellt, unabhängig vom Datum der Zahlung, den Beginn des Vertrags und damit der Abrechnung dar.

§ 21 Direktkunden können das Vertragsverhältnis mit der im Rahmenvertrag festgelegten Frist kündigen. ProTicket kann Nichtsystemkunden mit einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen, Direktkunden nur aus wichtigem Grund (z. B. Verstoß gegen die AGB´s) und im Zusammenhang mit einem Ausschlussverfahren nach §8 der AGB´s. Entgelte und Rabatte (z. B. Jahresentgelte für Domains) können im Kündigungsfalle nicht, auch nicht anteilig, rückvergütet werden. Einrichtungsentgelte können in keinem Fall, auch nicht anteilig, zurückerstattet werden.

§ 22 Eine Kündigung bedarf, auch zum Schutz des Direktkunden vor Betrugsversuchen Dritter, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.

§ 23 ProTicket kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

§ 24 Direktkunden können auf Wunsch und soweit technisch möglich in einen anderen Tarif derselben Produktgruppe wechseln (also z.B. von einem Normaltarif auf einen Multiuserlizenz Account oder anders herum). Für einen solchen Wechsel wird ein erneutes Einrichtungsentgelt für das neu gewählte Produkt fällig. Erfolgt der Wechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, so gilt für den Monat der Umstellung der jeweils höhere Tarif. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Tarif gültige Frist.

§ 25 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ProTicket berechtigt, den Zugang zum ProTicket Internetservice sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internetadressen (Domains, IP-Nummern Passwörter und Login) entweder in die Verwaltung des zuständigen Registrars zu übergeben oder, falls dies nicht möglich ist, diese zum Ablauf des bezahlten Zeitraums löschen zu lassen. ProTicket kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. Ein wichtiger Grund für ProTicket liegt insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Direktkunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Direktkunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann ProTicket das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

V Domains


§ 26 Die An- oder Ummeldung von Domains erfolgt schnellstmöglichst nach einer Kontrolle durch einen ProTicket-Hostadmin in einem automatisierten Verfahren an den zuständigen Registrar. Die Übertragung der Daten an den Registrar erfolgt dabei ohne Gewähr, jedoch werden die Namen der Domains in diesem Verfahren ausschließlich vom beantragenden Direktkunden manuell eingegeben, sonst auf elektronischem Wege kopiert, um Tippfehler auf Seiten von ProTicket auszuschließen.

§ 27 Die Domain betreffende Benachrichtigungen des Registrars werden an den beantragenden Direktkunden bzw. die von diesem beim Domainantrag angegebene Stelle weitergeleitet. Dies erfolgt nicht notwendigerweise im Wortlaut der originalen Benachrichtigung.

§ 28 Dem Direktkunden ist bekannt, dass für eine Ummeldung einer Domain von einem anderen Provider (KK) bei diesem ein Auftrag zur Freigabe dieser Domain erforderlich ist. ProTicket wird in angemessenem Umfang -auch mehrfach- versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Jedoch kann ProTicket bei ausbleibender Freigabe (ACK) des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Das tarifliche Entgelt für die Ummeldung ist auch bei Ausbleiben dieser Freigabe fällig.

§ 29 Der Direktkunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn dies explizit von ProTicket bestätigt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domains sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens ProTicket ausgeschlossen.

§ 30 ProTicket betreut während der Dauer des mit dem Direktkunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen des jeweils zuständigen Registrars. Sollten sich dessen Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind ProTicket und der Domain-Inhaber bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. Ein evtl. aufgrund solcher Änderungen bestehendes Sonderkündigungsrecht gegenüber einem Dritten (z. B. Registrar) wird gegenseitig weitergegeben bzw. anerkannt.

§ 31 ProTicket trägt den vom Direktkunden bei der Bestellung angegebenen Antragsteller und den von diesem gewünschten Admin-C in die Domain-Registrierung ein. Desweiteren trägt ProTicket als Tech-C und Zone-C den Handle eines ProTicket-Hostadmins ein. Alle diese Daten können auf Wunsch des derzeitigen Domaininhabers oder des jeweiligen Admin-C über ProTicket im Rahmen der jeweiligen Richtlinien des für die Domain zuständigen Registrars geändert werden. Für nicht von ProTicket veranlasste Änderungen übernimmt der Domaininhaber die volle Verantwortung.

§ 32 Der Direktkunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung einer Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Direktkunde erkennt an, dass er für die Namenswahl von Domains allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Namen der Domain glaubhaft geltend machen, behält ProTicket sich vor, die betreffende Domain bis zur juristischen Klärung der Streitfrage zu sperren.

§ 33 Dem Direktkunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten beim jeweiligen Registrar sowie in verbundenen Datenbanken (z.B. RIPE) zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über http://www.denic.de/ oder http://www.nic.com/) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

§ 34 ProTicket stimmt einem eingehenden KK-Antrag (von ProTicket weg) genau dann zu, wenn dieser entweder vom Domain-Inhaber (Owner) bzw. administrativen Ansprechpartner (Admin-C) (Knipp Medien) schriftlich angekündigt wurde, oder dieser innerhalb der vom Registrar gesetzten Frist auf Nachfrage dem KK zustimmt. Die Kündigung eines Domainvertrages mit ProTicket gilt gleichzeitig als KK-Ankündigung, insofern dies mit den jeweils gültigen Richtlinien des Registrars vereinbar ist.

§ 35 Bei über ProTicket bezogenen Domains erklärt sich der Inhaber damit einverstanden, dass der Registrar, über den diese registriert sind, ohne weitere Benachrichtigung oder gar Nachfrage von ProTicket gewechselt werden darf, solange dem Inhaber dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

§ 36 Das Löschen und Freigeben zur Übernahme an einen anderen Provider (KK) von Domains ist kostenlos, jeder andere Vorgang wird ggf. nach der jeweiligen Preisliste in Rechnung gestellt.

§ 37 Der Domaininhaber erklärt sich bereit, bei Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. Für Wechsel des Registrars erteilt der Domaininhaber ProTicket grundsätzlich diese Genehmigung.

VI Traffic


§ 38 Alle Nutzer sind verpflichtet, Traffic soweit technisch möglich, nur über die zugewiesenen Domains bzw. IP-Nummern mit Kennwort und Login laufen zu lassen. Sollte Missbrauch entdeckt werden, so wird dieser Traffic rückwirkend zum doppelten Tarifpreis, aufgerundet ganze GB in Rechnung gestellt. Dieser Traffic wird separat vom Inklusivtraffic des jeweiligen Pakets berechnet.

§ 39 Bei Überschreitung des Inklusivtraffics wird weiterer Traffic nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen über Zusatztraffic von unter 1 GB werden bis zur nächsten Jahresabrechnung akkumuliert. Der Zusatztraffic wird aus der jeweils günstigsten möglichen Kombination der Zusatztraffictarife ermittelt.

§ 40 ProTicket passt seine Traffickapazitäten jeweils so an, dass 120 % des jeweiligen Vormonats gedeckt sind. Mehrbedarf von mehr als 100 % pro Paket gegenüber dem für einen Zeitabschnitt geltenden Durchschnitt ist vom Direktkunden mindestens vier Wochen im Voraus anzukündigen. Ein Traffic-Mehrbedarf von weniger als 1 GB auf den Monat gerechnet bedarf keiner Ankündigung. Im Falle der Unterlassung dieser Ankündigung, ist ProTicket berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die Schaden vom sonstigen Betrieb des Servers durch Überlastung des Servers oder der Bandbreite abwehren. Auch das entsprechende Paket zeitweilig ganz oder teilweise zu sperren, ist nötigenfalls eine zulässige Maßnahme. Wenn zeitlich möglich, werden die zu treffenden Maßnahmen mit dem betroffenen Direktkunden abgesprochen. Angekündigter, aber nicht genutzer Traffic wird zu 50 % des jeweils gültigen Tarifpreises berechnet.

§ 41 Zur Aufbereitung von Statistiken für den Direktkunden sowie zu Abrechnungszwecken werden in den Paketen der Direktkunden sogenannte Logfiles für die letzten 8 Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Logfiles erfolgt seitens ProTicket nur zu Zwecken der Abrechnung, des Lastausgleichs zwischen Serversystemen, des Aufspürens von Angriffsversuchen und der Abwehr von oder Verteidigung in juristischen Verfahren sowie, um dem Direktkunden zentral aufbereitete und verdichtete Logfiles bereitzustellen.

VII Verfügbarkeit, Wartung


§ 42 In der Regel stehen die ProTicket Internetdienste 24 Stunden täglich an 365/366 Tagen im Jahr zur Verfügung. ProTicket strebt über das Jahr gerechnet eine Verfügbarkeit der Server von mindestens 99,5 % an. ProTicket garantiert des Weiteren eine Verfügbarkeit der Dienste von monatlich 96 %, bei geringerer Verfügbarkeit werden für die Tage mit einer Verfügbarkeit unter 97 % die Entgelte zurückerstattet. ProTicket übernimmt eine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nur im oben genannten Rahmen, weitere Haftung aus geringerer Verfügbarkeit ist ausgeschlossen.

§ 43 ProTicket kann die restlichen 0,5 % auch für technische Arbeiten verwenden. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 24 Stunden vorher gemäß § 82 angekündigt. Eine Haftung von ProTicket für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

§ 44 Sofern sich aus dieser Betriebsordnung nicht zulässigerweise anderes ergibt, verpflichtet sich ProTicket, Störungen des Zuganges zu seinen Internetdiensten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beheben. Die Nutzer sind verpflichtet, ProTicket erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

VIII Backups


§ 45 ProTicket führt täglich im Zeitraum von 0:30h - 6:00h MEZ/MESZ Backups der Konfigurations- und Serverdaten auf an anderen Positionen stehenden BackupServer durch. Die Sicherung von in diesem Zeitraum vorgenommenen Änderungen an den Daten wird nicht garantiert.

§ 46 In der Regel können jeweils mindestens die letzten 3 nächtlichen Datensicherungen wiederhergestellt werden. Datenwiederherstellung bei Unverschulden des Nutzers ist kostenlos, bei Verursachung durch den Benutzer ist diese kostenpflichtig gemäß der jeweiligen Preisliste.

§ 47 In der Datensicherung enthalten sind: Die Paketkonfiguration; die Dateien im Paket selbst, die der Datensicherung unterliegen, inkl. der paketinternen Konfiguration; die zum Paket gehörigen Datenbanken sowie die zum Paket gehörigen eingehenden E-Mails.

§ 48 In der Datensicherung sind nicht enthalten: Ausgehende, aber noch nicht versandte E-Mails; Dateien im Paket, die nicht der Datensicherung unterliegen (günstigerer Speicherplatz); Dateien in sonstigen Spool-Verzeichnissen bzw. in Verzeichnissen für temporäre Daten.

IX Inhalte


§ 49 Die Nutzer gewährleisten, dass die Inhalte in ihrem Speicherbereich geltendes Recht einhalten. Darüber hinaus sind für Minderjährige ungeeignete Inhalte durch gesetzlich geeignete Verfahren vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen. ProTicket ist berechtigt, alle vorgenannten Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren oder bei juristischer Notwendigkeit zu löschen. Das gilt auch im Falle eines schwerwiegenden Verdachts. Der Nutzer kann die Rücknahme einer Sperrung verlangen, wenn er nachweist, dass die Voraussetzungen dieser Sperrung nicht gegeben sind. Verstößt ein Nutzer wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist ProTicket berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

§ 50 Der Direktkunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen ProTicket-Internetdienst produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch ProTicket findet nicht statt, nach Aufforderung durch entsprechend befugte staatliche Stellen oder im Falle entsprechendes verlangender Gesetze ist diese jedoch zulässig.

§ 51 ProTicket überprüft die Inhalte der Nutzer ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Bei glaubhaften Ansprüchen Dritter ist es ProTicket erlaubt, Inhalte auf Verlangen bis zu einer juristischen Klärung zu sperren. Der Direktkunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

X Programmausführung auf einem Server


§ 52 Die Nutzer verpflichten sich, CPU-Zeit und Hauptspeicher sparsam zu verwenden. Um diesen Punkt näher zu spezifizieren, kann ProTicket für bestimmte Pakete konkrete technische Einschränkungen bestimmen, insofern dadurch eine dem jeweiligen Nutzungszweck gemäße Nutzung möglich bleibt.

§ 53 Die Nutzer verpflichten sich, die Sicherheit der Server nicht zu gefährden. Um diesen Punkt näher zu spezifizieren, kann ProTicket für bestimmte Pakete konkrete technische Einschränkungen bestimmen.

§ 54 Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Programme in den betroffenen Paketen vom Admin unterbunden werden.

XI User-Accounts


§ 55 Jeder Nutzer ist verpflichtet, die persönlichen Passwörter zu ihm bekannten Zugangskennungen sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren, sowie sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat jeder Nutzer automatisch zugeteilte Passwörter unmittelbar bei der ersten Einwahl in den zugehörigen Internet-Dienst und später auf Anforderung von ProTicket abzuändern.

§ 56 Keinem Nutzer wird ein Shell-Zugang oder die Möglichkeit, Skripte (z. B. per FTP) auf Server zu laden, ermöglicht.

§ 57 Die Nutzer verpflichten sich, bei allen Aktivitäten einen störungsfreien Betrieb der Server zu gewährleisten, und Aktivitäten zu unterlassen, die Störungen verursachen. Dabei kommt es nicht auf Verschulden an. ProTicket wird versuchen, dem Nutzer bei unverschuldeten oder vom Nutzer nicht vorhersehbaren Problemen zu helfen, die von ihm gewünschten Ziele möglichst weitgehend zu realisieren. Ein Anspruch auf bestimmte Lösungen oder Unterstützung besteht jedoch nicht.

XII E-Mail Adressen


§ 58 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ProTicket und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail Adresse im ProTicket Internetdienst in zumutbarem Umfang E-Mails mit Informationen versendet, die im Zusammenhang mit den genutzen Diensten stehenden. Diese E-Mails sind auf geeignete Weise gekennzeichnet. Dieser Paragraph berechtigt ProTicket nicht, die zuvor genannte E-Mail Adresse für reine Werbesendungen zu verwenden.

§ 59 Sollte ProTicket bekannt werden, dass Nutzer E-Mails unter Angabe einer bei ProTicket verwalteten Domain rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die ProTicket vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von unerwünscht werblichen oder rechtswidrigen Nachrichten in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte ProTicket aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Direktkunde dennoch ProTicket gegenüber leistungspflichtig.

§ 60 Die E-Mail Adressen webmaster@, postmaster@ und hostmaster@ müssen für jede bei ProTicket gehostete Domain aktiviert sein und regelmäßig abgefragt werden. Die E-Mail Adressen postmaster@ und hostmaster@ dürfen vom zuständigen Direktkunden bzw. dessen für diese Domain zuständigen Domain-Administrator auf die gleichnamigen Adressen von ProTicket, namentlich postmaster@proticket.de und hostmaster@proticket.de weitergeleitet werden.

XIII Domain-Administration und Zonefiles


§ 61 ProTicket stellt auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung bei der Einrichtung Zonefiles für jede Domain bereit, die zur Registrierung der Domain passen und vollständige Records (nicht ausschließlich MX-Einträge) sowie Einträge für sogenannte Wildcard Subdomains erhalten.

§ 62 Die Zonefiles der Domains können vom Direktkunden (genauer seinem Domain-Administrator) nicht selbst verwaltet werden. Bei Erstellung von Sonderkonfigurationen wird der tarifliche Stundensatz für Hostadministratoren in Rechnung gestellt.

§ 63 Alle Direktkunden müssen mit Namen, Adresse und Telefonnummer sowie einer externen E-Mail Adresse im dafür vorgesehenen Formular eingetragen werden.

XIV Technischer Support


§ 64 Der technische Support erfolgt über die auf der Website ausgewiesenen, thematisch passenden, Mailinglisten, falls Geheimhaltung der Daten erforderlich ist, auch direkt über die Adresse hostmaster@proticket.de, sowie in dringenden Fällen über die ausgewiesenen Telefonnummern der Hostmaster.

§ 65 Technischer Support bei ProTicket erfolgt auf freiwilliger Basis des ProTicket-Systems. Eine Gewähr für Beantwortung von Supportanfragen kann daher nicht übernommen werden. Endkunden können in Supportfragen jederzeit an die für sie zuständigen Direktkunden verwiesen werden.

§ 66 Für die Beantwortung von Supportanfragen an andere Adressen von ProTicket als die in § 64 genannten wird keinerlei Gewähr übernommen, i.d.R. werden Supportanfragen an andere als die angegebenen Adressen unbeantwortet gelöscht.

XV Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche


§ 67 ProTicket haftet nur für Schäden, die von ProTicket, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft eine zugesicherte Eigenschaft. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt davon bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 68 Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt (je Webhosting Paket, Domain, etc.) auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Haftung je Direktkunde und Schadensfall auf 1.000 EURO beschränkt.

§ 69 ProTicket weist Direktkunden auf bekannte potentielle Probleme hin. Die Mitteilung erfolgt öffentlich oder wenn erforderlich intern (z. B. bei Sicherheitsproblemen) gemäß § 82. Diese gem. AGB´s offene Kommunikation darf ProTicket nicht als Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausgelegt werden, selbst nicht, wenn Nutzer oder Dritte dieses Wissen mutwillig oder fahrlässig ausnutzen. Alle kundenbezogene Daten werden verschlüsselt übertragen.

§ 70 Die Benutzung von ProTicket Internetdiensten erfolgt demnach gemäß der vorstehenden Einschränkungen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virusfreiheit von Inhalten, Dokumenten und Multimedia Files, die sich über die ProTicket Internet-Service laden bzw. aktivieren lassen.

§ 71 ProTicket haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von ProTicket oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach § 67 dieser Betriebsordnung besteht.

XVI Datenschutz


§ 72 Den Nutzern ist bekannt, dass für alle am Betrieb der Übertragungswege des Internets Beteiligten in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Ebenso ist den Nutzern bekannt, dass alle Daten auf den Servern von ProTicket durch den Hostmaster und bei vom Nutzer zu großzügig vergebenen Zugriffsrechten auch von anderen Nutzern des Servers eingesehen werden können. Insbesondere E-Mails können durch Fehladressierungen auch versehentlich Dritten bzw. bei bestimmten Fehlern grundsätzlich dem zuständigen Administrator zugestellt werden. Diese Risiken nimmt der Nutzer in Kauf.

§ 73 ProTicket benötigt zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Dienste einige Daten des Benutzers. ProTicket erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Direktkunden, der Endkunden und anderer Nutzer, soweit diese für die Erstellung, den Betrieb und Änderungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind (Bestandsdaten).

§ 74 Desweiteren erhebt, verarbeitet und nutzt ProTicket personenbezogene Daten der Direktkunden und Endkunden über die Inanspruchnahme der von ProTicket angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Direktkunden und Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).

§ 75 ProTicket ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten der Nutzer für Zwecke der Beratung, der Eigenwerbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von ProTicket angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. ProTicket nutzt diese Daten ausschließlich im Gesamtinteresse des ProTicket Systems. Der Direktkunde erteilt hierzu bei Vertragsschluss über diese Betriebsordnung und AGB´s seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Für den Fall des Widerrufs steht ProTicket ein außerordentliches und sofortiges Kündigungsrecht aller Verträge mit dem betreffenden Direktkunden zu. Die Einwilligung zur Zusendung von Werbematerial an sich kann jederzeit separat für die Zukunft widerrufen werden; in diesem Fall steht ProTicket kein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. § 58 bleibt hiervon unberührt.

§ 76 ProTicket und insbesondere die ProTicket-Hostadministratoren verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses über Direktkunden und andere Nutzer bekannt gewordenen Daten sowie Inhalte der Pakete und der versandten und empfangenen E-Mails Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte herauszugeben. Dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei ProTicket. Zuvorstehende Stillschweigeverpflichtung gilt nicht für Daten, die von Dritten für die Abwicklung der vertraglich festgelegten Leistungen benötigt werden, oder falls eine gesetzliche oder richterliche Anordnung zur Aushändigung der Daten vorliegt. ProTicket benutzt derartige Daten in keinem Fall zum Weiterverkauf oder zur kostenlosen Überlassung zu Werbezwecken an Dritte.

XVII Sonstiges


§ 77 Der Direktkunde stellt ProTicket von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

§ 78 Der Direktkunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die ProTicket zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Direktkunde hält ProTicket von Forderungen Dritter, inkl. sämtlicher entstehender Kosten und nachteiliger Folgen frei.

§ 79 Gegen Forderungen von ProTicket kann der Direktkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Direktkunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 80 ProTicket ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. ProTicket ist berechtigt, die verwendete Internetinfrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Direktkunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

§ 81 ProTicket steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Direktkunden hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 82 Die in dieser Betriebsordnung erwähnten Mitteilungen von ProTicket an Direktkunden und sonstige Nutzer, sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen werden seitens ProTicket auf einer gesondert eingerichteten Webseite veröffentlicht und über entsprechende Mailinglisten und/oder Verteiler bekanntgemacht, oder bei nur einzelne Personen betreffenden Umständen, an die bekannte E-Mail Adresse des Direktkunden, sowie ggf. an die Webmaster-Adresse (webmaster@...) der bei ProTicket gehosteten Domains bzw. postalisch zugestellt. Mitteilungen gelten mit der Zustellung an die angegene Adresse als zugestellt, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Direktkunde die Nachricht tatsächlich abruft; ebenso im Falle einer Veröffentlichung auf der Website von ProTicket, spätestens jedoch mit der damit hergestellten Verfügbarkeit.

§ 83 Vertragsänderungen, Ergänzungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen, sofern in diese Betriebsordnung oder im Vertrag selbst nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§ 84 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von ProTicket, sowie Beitritte, Austritte und Wechsel der Direktkunden und ProTicket-Gesellschafter oder ProTicket-Geschäftsführer begründen kein Sonderkündigungsrecht.

§ 85 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Dortmund. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 86 Sollte eine Bestimmung eines Vertrages oder dieser Betriebsordnung unwirksam sein bzw. werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Das Fernabsatzgesetz


Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor, bei dem sich Kunde und Verkäufer nicht persönlich gegenüberstehen (Internetbestellung und ProTicket Hotline). Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a, bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen: "Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge [...] über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen."

D.h., die Kartenbestellung für eine spezifizierte Vorstellung bei ProTicket GmbH & Co. KG ist verbindlich.

Stand: 25.10.2002

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