Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Betriebsordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter und Vorverkaufsstellen
1. Allgemeines
§ 1 Die ProTicket GmbH & Co. KG wird im Folgenden als „ProTicket“ bezeichnet. Als Endkunden gelten die Käufer von Eintrittskarten. Direktkunden bzw. Geschäftskunden sind angebundene Veranstalter und Vorverkaufsstellen von ProTicket.
§ 2 Diese Betriebsordnung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.proticket.info im Bereich „Das System / AGB“ einsehbar. ProTicket behält sich vor, diese Betriebsordnung jederzeit zu ändern.
§ 3 Änderungen werden gemäß § 82 bekannt gegeben. In entsprechenden E-Mails kann zur neuen Fassung auf eine Seite innerhalb der ProTicket-Website verwiesen werden.
§ 4 Änderungen treten mit einer Frist von vier Wochen in Kraft. Innerhalb dieser Frist steht Direktkunden, die mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sind, ein Sonderkündigungsrecht zu – auch bei langfristigen Verträgen. Für Entgelte mit längerer Laufzeit gilt § 21 entsprechend.
§ 5 Diese Betriebsordnung ist Bestandteil jedes Vertrages über Leistungen von ProTicket. Sie regelt grundlegende Rechte und Pflichten sowohl für ProTicket als Anbieter als auch für Direktkunden gemäß § 6 und weitere Nutzer gemäß § 7. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
§ 6 Direktkunden im Sinne dieser Betriebsordnung sind Veranstalter, Vorverkaufsstellen und andere unmittelbare Vertragspartner wie Spielstätten.
§ 7 Nutzer im Sinne dieser Betriebsordnung sind sowohl Direktkunden, die Leistungen der ProTicket-Server nutzen, als auch sonstige Personen, denen Zugriff gewährt wurde.
§ 8 Endkunden im Sinne dieser Regelung sind Nutzer, die weder Direktkunden noch Geschäftskunden von ProTicket sind.
§ 9 Schriftliche Mitteilungen können, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, auch als signierte E-Mail erfolgen. Der Absender trägt die Nachweispflicht über den Zugang. ProTicket bestätigt den Erhalt durch signierte Rückmeldung.
2. Direktkunden, Endkunden und Nutzer
§ 10 ProTicket bietet auf Grundlage dieser Betriebsordnung Internetdienste einschließlich zugehöriger Domains an, wobei die Nutzungsrechte nicht ausschließlich beim System selbst, sondern bei den jeweiligen Vertragspartnern (Direktkunden) liegen.
§ 11 Für Endkunden und sonstige Nutzer, die über einen Direktkunden an ProTicket angebunden sind, trägt der jeweilige Direktkunde die volle Verantwortung gegenüber ProTicket. Er bleibt alleiniger Vertragspartner und verpflichtet sich, seine Endkunden zur Einhaltung dieser Betriebsordnung und weiterer notwendiger Vereinbarungen zu verpflichten. Kommt es zu Schäden oder Ansprüchen aufgrund der Nichteinhaltung, stellt der Direktkunde ProTicket umfassend frei.
§ 12 Wenn ein Direktkunde Änderungen an Stammdaten, Domains oder Providerwechseln von Endkunden verlangt, trägt er die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit. ProTicket kann in diesen Fällen eine schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Für alle daraus entstehenden Ansprüche haftet allein der Direktkunde.
§ 13 Direktkunden und sonstige Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der von ProTicket bereitgestellten Dienste ihren vollständigen Namen sowie ihre Anschrift anzugeben. Bei juristischen Personen oder Personengruppen sind zusätzlich Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten erforderlich.
3. Leistungsumfang und Entgelte
§ 14 Der Umfang der von ProTicket erbrachten Leistungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen. Die entsprechenden Entgelte ergeben sich aus dem jeweils gültigen Tarifverzeichnis.
§ 15 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine eigene IP-Adresse, einen dedizierten physischen Server oder eine exklusive Bandbreite. Die Leistungen erfolgen aus wirtschaftlichen Gründen auf leistungsfähigen Zentralservern mit begrenzter IP-Adressvergabe und gemeinschaftlich genutzter Bandbreite, was Schwankungen in der tatsächlichen Übertragungskapazität zur Folge haben kann. Die Vergabe von IP-Adressen erfolgt nach den geltenden Richtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen.
§ 16 Standardmäßig werden elektronische Rechnungen erstellt. Eine zusätzliche Jahresabrechnung wird bereitgestellt. Monatliche oder Einzelrechnungen können vom Direktkunden kostenlos über das System erzeugt werden.
§ 17 ProTicket behält sich Tarifänderungen vor. Änderungen werden mit einer Frist von drei Monaten wirksam. Während dieser Frist steht Direktkunden ein Sonderkündigungsrecht zu. ProTicket empfiehlt, dieses Sonderkündigungsrecht auch den Endkunden einzuräumen. Änderungen von Tarifen und Leistungen erfolgen gemäß § 82.
§ 18 Der Direktkunde haftet für alle Entgelte, die über seine Zugangskennung entstehen – unabhängig davon, ob sie durch berechtigte oder unberechtigte Nutzung verursacht wurden –, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Die Beweislast für ein fehlendes Verschulden liegt beim Direktkunden.
4. Vertragsbeginn, Vertragsende und Tarifwechsel
§ 19 Sofern die Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit des Direktkunden gegeben ist, beginnt ProTicket in der Regel unmittelbar oder zu dem in der Bestellung angegebenen Datum mit der Bereitstellung der beauftragten Leistungen.
§ 20 Das Vertragsverhältnis zwischen ProTicket und dem Direktkunden beginnt mit der Mitteilung der Zugangsdaten oder – bei buchungsbezogenen Produkten – mit der ersten eingerichteten Vorstellung. Dieser Tag gilt unabhängig vom Zahlungsdatum als offizieller Vertragsbeginn und Beginn der Abrechnung.
§ 21 Der Direktkunde kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der im Rahmenvertrag festgelegten Fristen kündigen. ProTicket ist berechtigt, Nichtsystemkunden mit einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigung von Systemkunden ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere im Rahmen eines Ausschlussverfahrens gemäß § 8. Bereits gezahlte Entgelte, insbesondere für Domains oder Einrichtungskosten, werden bei Kündigung nicht erstattet – auch nicht anteilig.
§ 22 Eine Kündigung muss schriftlich per Brief oder Telefax erfolgen. Zum Schutz vor Betrugsversuchen Dritter ist dies zwingend erforderlich. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann auch per E-Mail erklärt werden.
§ 23 Entgeltfreie Leistungen oder Zusatzfunktionen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, kann ProTicket mit einer Frist von 30 Tagen einstellen. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail.
§ 24 Direktkunden haben die Möglichkeit, innerhalb derselben Produktgruppe den Tarif zu wechseln, sofern dies technisch möglich ist. Beim Wechsel fällt erneut das Einrichtungsentgelt für das neue Produkt an. Erfolgt der Wechsel innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums, wird für den Monat der höhere Tarif angesetzt. Die erweiterten Leistungen werden schnellstmöglich bereitgestellt. Eventuelle Gutschriften werden mit künftigen Leistungen verrechnet. Für das neue Produkt gilt die jeweils zugehörige Kündigungsfrist.
§ 25 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ProTicket berechtigt, den Zugang zum Internetservice unverzüglich zu sperren. Domains, IP-Adressen, Passwörter und Logins können an die zuständige Registrierungsstelle zurückgegeben oder zum Ablauf des Abrechnungszeitraums gelöscht werden. Inhalte und E-Mails dürfen in diesem Fall ohne weitere Frist gesperrt oder entfernt werden. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, oder wenn es mangels Masse abgelehnt wurde. Gerät der Direktkunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug, kann ProTicket fristlos kündigen.
5. Domains
§ 26 Die An- oder Ummeldung von Domains erfolgt nach Prüfung durch einen ProTicket-Hostadmin automatisiert beim zuständigen Registrar. Die Übermittlung der Daten erfolgt ohne Gewähr, wobei die Domainnamen entweder manuell vom Direktkunden eingegeben oder elektronisch übernommen werden, um Eingabefehler auf Seiten von ProTicket auszuschließen.
§ 27 Benachrichtigungen des Registrars zur Domainverwaltung werden an den Direktkunden oder die von ihm beim Antrag benannte Stelle weitergeleitet. Eine wortgetreue Weitergabe des Originals ist nicht zwingend.
§ 28 Dem Direktkunden ist bekannt, dass für eine erfolgreiche Domain-Ummeldung (KK-Antrag) die Freigabe beim bisherigen Provider erforderlich ist. ProTicket wird sich in angemessenem Umfang – auch mehrfach – um eine erfolgreiche Ummeldung bemühen. Eine Garantie bei verweigerter Freigabe (ACK) durch den Drittanbieter wird nicht übernommen. Das Entgelt für die Ummeldung bleibt auch bei ausbleibender Freigabe fällig.
§ 29 Erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch ProTicket kann der Direktkunde von der tatsächlichen Zuteilung einer Domain ausgehen. Eine Haftung oder Gewährleistung für die Zuteilung oder etwaige zwischenzeitliche Registrierung durch Dritte ist ausgeschlossen.
§ 30 Während der Vertragslaufzeit betreut ProTicket sämtliche Domains nach den jeweils aktuellen Richtlinien der zuständigen Registrierungsstellen. Bei Änderungen dieser Richtlinien verpflichten sich beide Parteien zur Anpassung des Vertragsverhältnisses. Ein etwaig bestehendes Sonderkündigungsrecht gegenüber Dritten wird jeweils weitergereicht bzw. anerkannt.
§ 31 ProTicket trägt den vom Direktkunden benannten Antragsteller und Admin-C in die Domain ein und verwendet für Tech-C und Zone-C eigene Hostadmin-Daten. Änderungen dieser Daten sind auf Wunsch möglich, sofern sie mit den Richtlinien des Registrars vereinbar sind. Für selbst vorgenommene Änderungen übernimmt der Domaininhaber die Verantwortung.
§ 32 Der Direktkunde versichert, dass durch die gewählte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Verantwortung für die Namenswahl liegt allein beim Direktkunden. Im Falle glaubhaft geltend gemachter Rechte Dritter kann ProTicket die betroffene Domain bis zur juristischen Klärung sperren.
§ 33 Dem Direktkunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des Nutzungsberechtigten dauerhaft bei der Registrierungsstelle gespeichert und über öffentliche „whois“-Dienste einsehbar sind (z. B. www.denic.de oder www.nic.com).
§ 34 ProTicket stimmt einem eingehenden KK-Antrag (Wechsel der Domain zu einem anderen Provider) zu, wenn dieser entweder vom Domaininhaber oder vom Admin-C angekündigt wurde oder eine fristgerechte Bestätigung auf Nachfrage erfolgt. Die Kündigung eines Domainvertrags gilt zugleich als KK-Ankündigung, sofern dies mit den Richtlinien des Registrars vereinbar ist.
§ 35 Der Domaininhaber erklärt sich damit einverstanden, dass ProTicket den Registrar bei gleichbleibenden Kosten wechseln darf, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung oder Benachrichtigung bedarf.
§ 36 Das Löschen oder Freigeben einer Domain für einen Providerwechsel ist kostenlos. Alle anderen Vorgänge können gemäß Preisliste abgerechnet werden.
§ 37 Der Domaininhaber verpflichtet sich, bei Registrierung, Änderung oder Löschung seiner Domain im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Für Registrarwechsel wird ProTicket grundsätzlich die notwendige Genehmigung erteilt.
6. Traffic
§ 38 Alle Nutzer verpflichten sich, den Datenverkehr (Traffic) ausschließlich über die ihnen zugewiesenen Domains oder IP-Adressen unter Verwendung der jeweiligen Kennung und des zugehörigen Logins abzuwickeln. Bei nachgewiesenem Missbrauch wird der entsprechende Traffic rückwirkend zum doppelten Tarifpreis, auf volle Gigabyte aufgerundet, abgerechnet. Dieser Mehrtraffic wird zusätzlich zum im Paket enthaltenen Inklusivvolumen berechnet.
§ 39 Bei Überschreitung des Inklusivvolumens wird der zusätzliche Traffic gesondert in Rechnung gestellt. Kleinmengen unterhalb eines Gigabytes werden bis zur nächsten Jahresabrechnung gesammelt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils günstigsten Tarifkombination für Zusatztraffic.
§ 40 ProTicket passt die verfügbare Traffickapazität regelmäßig an den Bedarf an und stellt standardmäßig mindestens 120 % des Traffics des jeweils vorangegangenen Monats bereit. Ein Mehrbedarf von über 100 % des durchschnittlichen Paketverbrauchs ist mindestens vier Wochen im Voraus anzumelden. Wird dies unterlassen, ist ProTicket berechtigt, technische Maßnahmen zur Entlastung der Systeme zu ergreifen – dazu gehört auch eine vorübergehende Sperrung einzelner Pakete. Ist zeitlich möglich, erfolgt eine Abstimmung mit dem betroffenen Direktkunden. Nicht genutzter, aber angekündigter Zusatztraffic wird mit 50 % des geltenden Tarifpreises berechnet.
§ 41 Zur Erstellung von Statistiken und zur Abrechnung werden Logfiles der Direktkundenpakete für acht Wochen gespeichert. Die Auswertung erfolgt ausschließlich zur Abrechnung, Lastverteilung, Angriffsabwehr, juristischen Nachweisführung sowie zur Bereitstellung verdichteter Nutzungsstatistiken an den Direktkunden.
7. Verfügbarkeit, Wartung
§ 42 Die Internetdienste von ProTicket stehen in der Regel an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. ProTicket strebt eine jährliche Serververfügbarkeit von mindestens 99,5 % an. Darüber hinaus wird eine monatliche Mindestverfügbarkeit von 96 % garantiert. Wird dieser Wert unterschritten, erfolgt eine Rückerstattung der Entgelte für die betroffenen Tage mit weniger als 97 % Verfügbarkeit. Eine weitergehende Haftung bei Unterschreitung dieser Werte ist ausgeschlossen.
§ 43 Die verbleibenden 0,5 % der jährlichen Verfügbarkeit dürfen für Wartungsarbeiten verwendet werden. Geplante Wartungsmaßnahmen kündigt ProTicket mindestens 24 Stunden im Voraus gemäß § 82 an. Eine Haftung für durch technische Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Übertragungen oder vergleichbare Probleme wird ausgeschlossen.
§ 44 Sofern in dieser Betriebsordnung nichts anderes geregelt ist, verpflichtet sich ProTicket, erkannte oder gemeldete Störungen des Zugangs zu den angebotenen Diensten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beheben. Nutzer sind verpflichtet, erkennbare Störungen spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach deren Kenntnis schriftlich oder per E-Mail zu melden.
8. Backups
§ 45 ProTicket erstellt täglich im Zeitraum von 0:30 Uhr bis 6:00 Uhr MEZ/MESZ automatische Datensicherungen der Konfigurations- und Serverdaten auf räumlich getrennten Backup-Servern. Für Änderungen, die innerhalb dieses Zeitfensters vorgenommen werden, kann keine Garantie auf Sicherung übernommen werden.
§ 46 In der Regel stehen mindestens die letzten drei nächtlichen Datensicherungen zur Wiederherstellung bereit. Ist der Datenverlust nicht vom Nutzer verschuldet, erfolgt die Wiederherstellung kostenfrei. Bei selbst verursachten Datenverlusten wird der Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
§ 47 Bestandteil der Datensicherung sind: die Paketkonfiguration, sämtliche gesicherte Dateien innerhalb des Pakets einschließlich der internen Konfiguration, die zugehörigen Datenbanken sowie empfangene E-Mails.
§ 48 Nicht in der Datensicherung enthalten sind: ausgehende, aber noch nicht versandte E-Mails, Dateien in Speicherbereichen mit reduziertem Sicherungsumfang (z. B. günstiger Speicherplatz), temporäre Dateien sowie Inhalte in Spool-Verzeichnissen.
9. Inhalte
§ 49 Die Nutzer gewährleisten, dass sämtliche Inhalte in ihrem Speicherbereich geltendem Recht entsprechen. Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet sind, müssen durch gesetzlich vorgesehene Maßnahmen vor dem Zugriff geschützt werden. ProTicket ist berechtigt, solche Inhalte bei Verstoß oder im Fall eines schwerwiegenden Verdachts unverzüglich zu sperren oder, wenn rechtlich erforderlich, zu löschen. Eine Entsperrung kann durch Nachweis der Unbedenklichkeit beantragt werden. Bei wesentlichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen ist ProTicket zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 50 Für sämtliche Inhalte, die durch den Direktkunden, über seine Zugangsdaten oder durch Dritte über den ProTicket-Dienst publiziert werden, ist ausschließlich der Direktkunde verantwortlich. Eine generelle inhaltliche Kontrolle durch ProTicket erfolgt nicht, bleibt aber in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei gesetzlicher Verpflichtung oder Aufforderung durch berechtigte Behörden.
§ 51 ProTicket überprüft weder die Berechtigung noch die Unberechtigung von Ansprüchen Dritter auf veröffentlichte Inhalte. Bei glaubhaften Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen durch Inhalte eines Nutzers ist ProTicket berechtigt, diese Inhalte bis zur rechtlichen Klärung zu sperren. Der Direktkunde erkennt diese Maßnahme ausdrücklich an.
10. Programmausführung auf einem Server
§ 52 Die Nutzer verpflichten sich, CPU-Ressourcen und Hauptspeicher sparsam zu verwenden. ProTicket kann – zur Sicherstellung eines stabilen Serverbetriebs – je nach Tarif technische Begrenzungen vorsehen, sofern diese einer zweckmäßigen Nutzung nicht entgegenstehen.
§ 53 Die Nutzer haben sicherzustellen, dass die Stabilität und Sicherheit der Server nicht gefährdet wird. Auch in diesem Zusammenhang kann ProTicket bei Bedarf technische Einschränkungen definieren.
§ 54 Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist ProTicket berechtigt, einzelne Programme oder Prozesse im betreffenden Nutzerpaket gezielt zu deaktivieren.
11. User-Accounts
§ 55 Jeder Nutzer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Zugangsdaten – insbesondere Passwörter – mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Automatisch zugeteilte Passwörter müssen beim erstmaligen Login und danach auf Anforderung durch ProTicket geändert werden.
§ 56 Ein Shell-Zugang oder die Möglichkeit zur Ausführung serverseitiger Skripte per FTP wird nicht gewährt.
§ 57 Die Nutzer verpflichten sich, durch ihre Aktivitäten den ordnungsgemäßen Betrieb der Server nicht zu beeinträchtigen. Dies gilt unabhängig von einem möglichen Verschulden. ProTicket bemüht sich bei unverschuldet auftretenden oder nicht vorhersehbaren Problemen um Unterstützung, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
12. E-Mail-Adressen
§ 58 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ProTicket sowie Kooperationspartner an die im Rahmen des Internetdienstes eingerichtete E-Mail-Adresse Informationen senden, sofern diese in einem sachlichen Zusammenhang mit den genutzten Diensten stehen. Diese E-Mails werden entsprechend gekennzeichnet. Der Versand reiner Werbenachrichten ist ausgeschlossen.
§ 59 Sollte ProTicket Kenntnis darüber erlangen, dass Nutzer E-Mails über bei ProTicket gehostete Domains rechtswidrig oder unter Verstoß gegen allgemeine Kommunikationsstandards im Internet versenden, behält sich ProTicket vor, den betreffenden Dienst vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt auch für unerwünschte Werbenachrichten in öffentlichen Newsgroups. Im Falle einer Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Direktkunden gegenüber ProTicket unberührt.
§ 60 Die E-Mail-Adressen „webmaster@…“, „postmaster@…“ und „hostmaster@…“ müssen für jede bei ProTicket gehostete Domain eingerichtet und regelmäßig abgerufen werden. Die Adressen „postmaster@…“ und „hostmaster@…“ dürfen auf die entsprechenden Adressen bei ProTicket (postmaster@proticket.de bzw. hostmaster@proticket.de) weitergeleitet werden.
13. Domain-Administration und Zonefiles
§ 61 ProTicket stellt auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung Zonefiles für jede Domain zur Verfügung, die zur Registrierung passen und vollständige Records einschließlich sogenannter Wildcard-Subdomains enthalten.
§ 62 Die Verwaltung der Zonefiles obliegt ausschließlich ProTicket. Eine eigenständige Bearbeitung durch den Direktkunden oder dessen Administrator ist nicht vorgesehen. Sonderkonfigurationen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz für Hostadministratoren abgerechnet.
§ 63 Alle Direktkunden sind verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer sowie eine externe E-Mail-Adresse im vorgesehenen Formular vollständig und korrekt anzugeben.
14. Technischer Support
§ 64 Der technische Support erfolgt über die auf der Website ausgewiesenen thematisch passenden Mailinglisten. Wenn eine vertrauliche Kommunikation erforderlich ist, kann der Support auch direkt über die E-Mail-Adresse hostmaster@proticket.de erfolgen. In dringenden Fällen steht zusätzlich der telefonische Kontakt mit den Hostmastern zur Verfügung.
§ 65 Technischer Support durch ProTicket erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Eine verbindliche Bearbeitung oder Beantwortung von Supportanfragen kann nicht zugesichert werden. Endkunden können in allen Supportfragen an ihren zuständigen Direktkunden verwiesen werden.
§ 66 Für Supportanfragen, die an andere als die in § 64 genannten Adressen gerichtet werden, übernimmt ProTicket keine Verantwortung. In der Regel werden solche Anfragen kommentarlos gelöscht.
15. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
§ 67 ProTicket haftet ausschließlich für Schäden, die von ProTicket, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 68 Abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für jedes Produkt (z. B. Hostingpaket oder Domain) ist die Haftung auf das jeweils monatlich gezahlte Entgelt begrenzt, maximal jedoch auf den entsprechenden Vertragswert für zwei Jahre. Unabhängig davon ist die maximale Haftung pro Direktkunde und Schadensfall auf 1.000 Euro beschränkt.
§ 69 ProTicket informiert über bekannte technische Risiken oder Sicherheitslücken. Diese Offenheit darf weder als Fahrlässigkeit noch als Vorsatz ausgelegt werden, selbst wenn Dritte diese Informationen missbräuchlich verwenden. Sämtliche kundenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen.
§ 70 Die Nutzung der ProTicket-Dienste erfolgt unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsgrenzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Funktionalität und Virenfreiheit von Dokumenten oder Multimedia-Dateien, die über die ProTicket-Systeme abgerufen werden können.
§ 71 ProTicket übernimmt keine Haftung für die einwandfreie Funktion von Internet-Infrastrukturen oder Übertragungswegen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von ProTicket oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen – außer in Fällen, in denen § 67 eine Ausnahme vorsieht.
16. Datenschutz
§ 72 Den Nutzern ist bekannt, dass die Datenübertragung über das Internet grundsätzlich nicht vollständig gegen unbefugten Zugriff geschützt ist. Beteiligte an der Übertragung können ggf. Kenntnis von übermittelten Daten erlangen. Auch auf den Servern von ProTicket können bei unsachgemäßer Rechtevergabe Inhalte für andere Nutzer einsehbar sein. Diese Risiken werden vom Nutzer akzeptiert.
§ 73 Zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung ihrer Dienste erhebt, verarbeitet und nutzt ProTicket personenbezogene Daten der Direktkunden, Endkunden und sonstigen Nutzer, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind (Bestandsdaten).
§ 74 Darüber hinaus verarbeitet und nutzt ProTicket personenbezogene Daten, die sich aus der Inanspruchnahme der Dienste ergeben (Nutzungsdaten), sofern dies zur technischen Abwicklung oder zur Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.
§ 75 ProTicket ist berechtigt, personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke wie Beratung, Eigenwerbung, Marktforschung oder bedarfsgerechte Angebotsentwicklung zu nutzen. Diese Nutzung erfolgt ausschließlich im Systeminteresse von ProTicket. Mit Vertragsschluss willigt der Direktkunde in diese Nutzung ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich und führt ggf. zum außerordentlichen Kündigungsrecht seitens ProTicket. Eine separate Einwilligung zur Zusendung von Werbematerialien kann unabhängig davon widerrufen werden; § 58 bleibt unberührt.
§ 76 Die ProTicket-Hostadministratoren und sonstige Mitarbeitende verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Daten sowie über Inhalte von E-Mails und gespeicherten Daten Stillschweigen zu bewahren – auch über das Vertragsende hinaus. Ausnahmen gelten, wenn eine gesetzliche, richterliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder Dritte diese Daten zur Vertragserfüllung benötigen. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch Dritte erfolgt nicht.
17. Sonstiges
§ 77 Der Direktkunde verpflichtet sich, ProTicket von allen Kosten und Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die Verletzung der in diesen AGB geregelten Pflichten entstehen.
§ 78 Der Direktkunde erklärt sich mit allen Maßnahmen einverstanden, die ProTicket aufgrund vollziehbarer Anordnungen oder rechtskräftiger Entscheidungen treffen muss. Etwaige Ansprüche Dritter inklusive aller daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Direktkunden.
§ 79 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ProTicket ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Gleiches gilt für die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts.
§ 80 ProTicket ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner oder aller Leistungen zu beauftragen. Auch die eingesetzten Technologien oder Dienstleister können ohne gesonderte Mitteilung gewechselt werden, sofern dem Direktkunden daraus keine Nachteile entstehen.
§ 81 ProTicket darf im Rahmen des technischen Fortschritts andere oder neue Technologien und Standards einsetzen, wenn dem Direktkunden daraus keine Nachteile entstehen.
§ 82 Mitteilungen an Direktkunden erfolgen über eine gesondert eingerichtete Webseite sowie per E-Mail an die beim Vertragspartner hinterlegten Adressen. Die Zustellung gilt als erfolgt, sobald die Mitteilung versendet oder auf der Website bereitgestellt wurde.
§ 83 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 84 Weder ein Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern noch der Verkauf einzelner Geschäftsbereiche von ProTicket begründen ein Sonderkündigungsrecht.
§ 85 Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Dortmund.
§ 86 Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Fernabsatzgesetz – Widerrufsrecht
Gemäß dem Fernabsatzgesetz besteht bei Verträgen, bei denen sich Käufer und Verkäufer nicht persönlich begegnen (z. B. Online-Bestellungen oder Telefonkauf), grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
Ausnahme: Für Eintrittskartenbestellungen gilt dieses Widerrufsrecht nicht, da sie eine Dienstleistung der Freizeitgestaltung zu einem bestimmten Termin betreffen. Das Fernabsatzgesetz schließt solche Verträge explizit vom Widerrufsrecht aus.
Das bedeutet: Eine über ProTicket getätigte Bestellung von Eintrittskarten für eine konkrete Veranstaltung ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden.