Skip to the content
Menu

Konditionen für Rabatte auf die Systemgebühr bei ProTicket

Günstiger geht’s wirklich nicht

Günstigere Konditionen als bei ProTicket finden Sie nur bei ProTicket. Unsere im Kartenpreis enthaltenen Systemgebühren sind zwar ohnehin schon gering, trotzdem können Sie auch hier noch in den Genuss lukrativer Rabatte kommen.

Wir bieten insgesamt drei verschiedene Rabattarten an, die unter verschiedenen Voraussetzungen gelten. Die Anzahl der Spielstätten, in denen Sie innerhalb eines Abrechnungsjahrs Veranstaltungen im ProTicket-System einrichten, ist dabei ebenso relevant wie das Volumen des Kartenabsatzes und die Zahl der Veranstaltungen im Abrechnungsjahr. Die verschiedenen Rabattarten lassen sich kombinieren. Hier eine kurze Übersicht:

 

Bild: Rabatte nach Absatzzahlen
Rabatte nach Anzahl der Spielstätten
Rabatte nach Zahl der Veranstaltungen

Wenn mehrere Rabattarten für Sie in Frage kommen, können Sie sie miteinander kombinieren. Die Rabattstufe der Kartenmengen wird dann zur Rabattstufe der Anzahl der Veranstaltungen addiert und dann mit dem Spielstättenfaktor multipliziert.

Ein kleines Beispiel:

Anzahl der verschiedene Spielstätten im Abrechnungsjahr: 8
verkaufte Karten im Abrechnungsjahr: 11421
Anzahl der Veranstaltungen im Abrechnungsjahr: 16

 Rechnung:

(Kartenanzahl [> 10000 = 10 %] + Veranstaltungen [> 12 = 10 %]) x Spielstättenfaktor [6 - 10 = 0,85] = (10 % + 10 %) x 0,85 = 17 %

Der Rabatt beträgt nach dieser Rechnung also 17 %. Die Rabattgutschrift erfolgt im Anschluss an die Laufzeit der Abrechnungsperiode des Rahmenvertrages. Die Laufzeit für eine Saison beginnt i. d. R. am 01.07. eines Jahres und endet am 30.06. des folgenden Jahres. Auf den jeweiligen Kartengrundwert wird gemäß der Preistabelle mind. 10 % Vorverkaufsprovision für die Vorverkaufsstelle veranschlagt.

Bedingungen:

Um in den Genuss des Rabattsystems von ProTicket zu kommen, muss eine exklusive Zusammenarbeit mit ProTicket gewährleistet sein, d. h., dass mit keinem anderen System Eintrittskarten verkauft werden.

Zudem sind alle ProTicket-Vertriebswege in angemessener Größe auf allen Werbemitteln (Plakate, Flyer, Programmhefte, Webseite usw.) zu veröffentlichen.

Über eine zu gewährende Abschlussvereinbarung mit Rabattstufen und Rückvergütungen ist jeweils im Voraus eine entsprechende schriftliche Abschluss-Rahmenvereinbarung zwischen dem Veranstalter und ProTicket zu vereinbaren. Ansonsten kann die entsprechende Rabattstaffel nicht gewährt werden.

Bei allen Fragen zum ProTicket-System
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Geschäftskunden-Hotline: 0231 - 5 891 892